Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Gäste, die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (Gast) und dem Reiseveranstalter Wanderlust & Plein Air Tours LLC (im folgenden auch Reiseveranstalter), in Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften, welche sich insbesondere im Reisevertragsrecht § 651 a BGB finden:

§ 1. Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Wanderlust & Plein Air Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich in Form unseres Buchungsformulars erfolgen Sie erfolgt durch den Anmelder ggf. auch für alle weiteren in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Wanderlust & Plein Air Tours LLC informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung.

§ 2. Bezahlung

Mit der Anmeldebestätigung erhält der Vertragspartner eine Rechnung über die Vertragssumme. Davon sind 50% als Anzahlung innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag muss spätestens 35 Tage vor Reisebeginn bei Wanderlust & Plein Air Tours LLC eingegangen sein. Die Reisepapiere werden frühestens 31 Tage vor Reisebeginn, jedoch erst nach Zahlungseingang des kompletten Reisepreises, versandt. Erfolgt die Zahlung der vereinbarten Anzahlung auch nach Inverzugsetzung nicht oder wird der restliche Reisepreis nicht vollständig zum vereinbarten Zahlungstermin bezahlt, steht Wanderlust & Plein Air Tours LLC das Recht zur Vertragsauflösung und ggf. Schadensersatz zu.

§ 3. Leistungen, Termine, Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reisebeschreibungen von Wanderlust & Plein Air Tours LLC und aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Besondere Kundenwünsche bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Wir hoffen keine Änderungen an ihrer Buchung vornehmen zu müssen, jedoch können Preis- oder Leistungsänderungen vorkommen, da Ihre Reise einige Monate im Voraus geplant wird. Wir behalten uns das Recht vor ihre Buchung zu ändern im Falle veränderter Bedingungen, wobei versucht wird, gleichartige Leistungen anzubieten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Leistungen, die von fremden Leistungsträgern in bzw. aus der Mongolei erbracht werden, leider kurzfristige und unangekündigte Änderungen möglich sind, mit denen wir, wie auch alle anderen Reiseveranstalter, rechnen müssen. Bedingt durch landesspezifische Umstände (Wetterverhältnisse, Flugverspätungen usw.) kann es zu Leistungsänderungen und Änderungen der Tageseinteilungen kommen. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, Änderungen des Reiseablaufs (z.B. Inlandflug am Anfang statt am Ende der Reise) auch nach Vertragsabschluss und während der Reise vorzunehmen, soweit diese auf äußere, nicht durch den Reiseveranstalter zu beeinflussende Umstände zurückzuführen sind. Es wird auch um Verständnis gebeten, dass nicht alle Museen oder sonstige Veranstaltungen jeden Tag im Jahr geöffnet sind. Wir bemühen uns die in Ihrem Reiseprogramm aufgeführten Programmpunkte wahrzunehmen, jedoch können diese variieren oder ausfallen. Der Ausfall einzelner Programmpunkte aufgrund äußerer Umstände führt nicht zu einer Erstattungspflicht an den Gast. Der Veranstalter ist auch nicht verpflichtet, eine veränderte Programmplanung anzubieten.

Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen zum Nachteil des Gastes zu ändern. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird der Gast unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Viele Touren beinhalten besondere Aktivitäten, wie z.B. Pferd- oder Kamelausritte, Wandern etc.. Bei solchen Aktivitäten steht Ihnen ein erfahrener Reiseleiter oder Profi zur Seite. Der Gast begeht diese Aktivitäten jedoch grundsätzlich auf eigene Gefahr. Sollte der Gast zu einer Aktivität nicht in der Lage sein, ist er verpflichtet, dies in ausreichendem zeitlichem Abstand vor der Aktivität dem Veranstalter mitzuteilen, damit dieser Umstand berücksichtigt werden kann.

§ 4. Rücktritt durch den Kunden oder Umbuchung

Der Kunde kann vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Wenn der Gast den Rücktritt erklärt, hat der Reiseveranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorbereitungen, getätigten Buchungen und sonstige Aufwendungen. Im Falle einer Änderung Ihrer Buchung wie z.B. Abflugort, Datum, Zielgebiet, Unterkunft oder Beförderungsarten berechnet der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr, die abhängig ist vom Zeitpunkt des Eingangs des Änderungswunsches:

Es gelten folgende pauschalisierte Rücktrittsgebühren:

  • 30% des vereinbarten Reisepreises bis inkl. 60. Tag vor Reisebeginn
  • 40% des vereinbarten Reisepreises bis inkl. 40. Tag vor Reisebeginn
  • 50% des vereinbarten Reisepreises bis inkl. 20. Tag vor Reisebeginn
  • 60% des vereinbarten Reisepreises bis inkl. 10. Tag vor Reisebeginn
  • 85% des vereinbarten Reisepreises ab dem 7. Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt.

§ 5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten:

Vor der Reise: Wenn Leistungsänderungen für den Kunden zu unzumutbaren Preiserhöhungen führen würden oder ein ordnungsgemäßer Reiseablauf nicht mehr gewährleistet ist. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, soweit nicht anders vorab vereinbart. Der Rücktritt erfolgt schriftlich. Unabhängig hiervon ist ein Rücktritt vom Reisevertrag des Veranstalters mit sofortiger Wirkung auch während der Reise aus wichtigem Grund möglich.

Als wichtige Gründe gelten beispielsweise: Wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekanntgegebenen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und seinem Verhalten auch nach einer Abmahnung nicht abhilft. Wanderlust & Plein Air Tours LLC behält im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Verwendung von Leistungen.

§ 6. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung und -abwicklung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Wird eine Beförderung im Linienverkehr (z.B. Flug, Eisenbahn etc.) erbracht und hierfür ein Ticket des Beförderungsunternehmens ausgestellt, sind wir nur vermittelnd tätig. Wir haften als Vermittler daher nicht für die Nichterbringung oder Schlechterfüllung einer Fremdleistung. Für Leistungsstörungen in diesen Verhältnisse haftet der Reiseveranstalter nicht, soweit die Leistungsstörung nicht auf einem Verhalten des Veranstalters beruht. Eine Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen des Fremdunternehmens.

§ 7. Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet ggf. alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schäden

möglichst gering zu halten oder zu vermeiden. Der Reiseveranstalter ist berechtigt auch in der Weise Abhilfe bei Mängeln schaffen, indem ggf. eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Eventuell auftretende

Mängel der Reiseleistungen sind unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Bei Nichteintreffen oder Beschädigung des Gepäcks müssen Sie den Schaden an Ort und Stelle bei der befördernden Fluggesellschaft anzeigen, da anderenfalls die Zurückweisung Ihrer Ansprüche droht. Wir empfehlen, Wertgegenstände oder Geld ausschließlich im Handgepäck mitzuführen.

§ 8. Beschränkung der Haftung; Verjährung

Will der Kunde Wanderlust & Plein Air Tours LLC auf Minderung, Schadenersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so muss er diesen Anspruch innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich gegenüber Wanderlust & Plein Air Tours LLC anzeigen. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

§ 9. Landesspezifisches

Wanderlust & Plein Air Tours LLC weist ausdrücklich auf folgende Punkte hin: Die Qualität von Hotels in der Mongolei ist nicht mit denen in Europa zu vergleichen. Die Qualität mongolischer Wege ist wesentlich geringer als die durchschnittlichen deutschen Feldwege. Auf der Reise durch das Land führen wir stets genügend Trinkwasser mit. Allerdings kann es bei Reisen durch wasserarme Gegenden vorkommen, dass mit dem Wasser sparsam umgegangen werden muss.

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